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20 Jahre Gigabit-Ethernet

Wer heute LAN kauft, kauft Gigabit-Ethernet, das am 25. Juni 1998 standardisiert wurde – für Glasfasern.

Vor 20 Jahren erschien der erste IEEE-Standard für Vernetzung mit 1000 Megabit pro Sekunde über Glasfasern, aber inzwischen ist das Hauptmedium für Gigabit-Ethernet das Kupferkabel. So gilt es, beim Gerätekauf kein Fast Ethernet zu erwischen, das gerade mal 100 MBit/s transportiert. Das geht heute kaum noch als schnell („fast“) durch. Es genügt allenfalls für Geräte wie Streaming-Boxen oder Smart-TVs, die auch bei 4K-Videos selten wesentlich mehr als 20 MBit/s benötigen.

Quelle: heise.de

Analyse: Endlich offenes WLAN!

Die lang erwartete Änderung des Telemediengesetzes ist in Kraft getreten, die das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLANs entfallen lässt. Ein dicker Wermutstropfen bleibt allerdings.

Mit der erneuten Reform einer bereits im Sommer 2016 beschlossenen Reform will der Gesetzgeber nun endlich das ermöglichen, was in nahezu allen anderen Ländern bereits Realität ist: Ein offenes WLAN zu betreiben, ohne sich vor teuren Abmahnungen fürchten zu müssen. Denn nur eine klare Rechtslage sei ein Garant dafür, dass „mobiles Internet über WLAN künftig für jeden und jede verfügbar sein“ soll, findet das Bundeswirtschaftsministerium. Damit ließen sich auch gleich die „enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen ausschöpfen“. [mehr …]

Quelle: www.heise.de

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Computer dürfen mit vorinstallierter Software verkauft werden

Eine Klage gegen den Verkauf von Computern mit vorinstallierter Software sowie Betriebssystem scheiterte vor dem Europäischen  Gerichtshof (EuGH).

Computer dürfen auch in Zukunft mit vorinstallierter Software wie etwa einem Windows-Betriebssystem verkauft werden. Solch ein Kopplungsgeschäft sei keine unlautere Geschäftspraxis, solange das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher dadurch nicht beeinflusst werde, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az. C-310/15). Die genauen Umstände habe das nationale Gericht zu prüfen. Das oberste Gericht Frankreichs hatte die EuGH-Richter um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten.

Im aktuellen Fall hatte der Kläger in Frankreich einen Sony-Computer für 549 Euro gekauft. Die vorinstallierte Software, das Betriebssystem Microsoft Windows Vista und verschiedene Anwendungen, wollte der Kläger aber nicht und forderte von Sony die Erstattung der Kosten für diese Software. Sony lehnte dies ab und bot dem Kläger die Rückabwicklung des Kaufes an.

Der EuGH sieht in solch einem Kopplungsgeschäft grundsätzlich kein Problem. In der Begründung hieß es, vorinstallierte Betriebssysteme erfüllten die Erwartungen der meisten Verbraucher, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen. Zudem sei der Kläger vom Sony-Händler über die vorinstallierte Software „gebührend informiert“ worden. Ihm sei auch ermöglicht worden, den Kauf zu widerrufen.

Quelle: zeit.de/digital/

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Umstellung auf Windows 10

Wir empfehlen die Umstellung auf Windows 10.

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Schutz bzw. Absicherung gegen Verschlüsselung bei „Locky“

Die spezielle Präventiv-Lösung zum „Locky-Virus“:

Zum einen möchten wir noch einmal warnen, auf keinen Fall unbekannte Mails mit Anhang zu öffnen, egal ob diese 100% echt aussehen, und egal ob dort eine Rechnung, Mahnung, Bestellung, oder ein anderes Dokument beigefügt ist, was neugierig macht!

Also: Bitte möglichst nicht klicken und oder auf gar keinen Fall öffnen (am besten gleich löschen)! Falls Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie uns gerne an, und wir schauen uns die E-Mail zusammen an.

Zum anderen wissen wir jedoch, dass trotz diverser Warnungen über alle Medien, Fehler gemacht werden, die dann u. U. nicht rückgängig zu machen sind.

Somit haben wir getestet und zusätzlich für unsere Kunden eine Möglichkeit gefunden, das Herzstück Ihres Unternehmens, den Server, auf dem im Normalfall alle Daten liegen, gegen eine solchen Verschlüsselung (wie vom „Locky“ Virus) präventiv zu schützen.

Wir benötigen für jedes Serverbetriebssystem ca. eine halbe Stunde, um diese Einrichtung bei Ihnen vorzunehmen und zu testen.

Es besteht allerdings bei Viren immer die Möglichkeit, dass in den nächsten Tagen ein neuer Verschlüsselungstrojaner entwickelt wird, der diesen Schutz umgeht. Dementsprechend könnte/müsste dieser Schutz dann erweitert werden, falls möglich.

Hinweise:

Eine Garantie können wir aus diversen Gründen nicht geben, dennoch würden wir Ihnen die angesprochenen Einrichtung sehr nahelegen, da Sie in unseren Tests eine Änderung der Dateien verhindert hat.

Auch besteht die Möglichkeit, dass, gerade bei älteren Server-Betriebssystemen, sich die Konfiguration dort nicht durchführen lässt.