Ratgeber · Stand Oktober 2026

IT-Notfallplan erstellen: Vorlage für kleine Unternehmen

Wenn Server oder Internet ausfallen, bleibt wenig Zeit zum Nachdenken. Ein Notfallplan auf wenigen Seiten sagt jedem, was zu tun ist und wen er anruft.

Ein IT-Notfallplan legt fest, wer im Unternehmen bei einem IT-Ausfall oder Cyberangriff was tut, wen er informiert und in welcher Reihenfolge die Systeme wieder anlaufen. Für kleine Unternehmen reichen meist wenige Seiten: eine Kontaktliste, Sofortmaßnahmen für typische Störungen und eine Liste der wichtigsten Systeme. Der Plan muss ausgedruckt vorliegen und einmal im Jahr geprüft werden.

Warum der Notfallplan auf Papier gehört

Liegt der Notfallplan als Datei auf dem Server, ist er genau dann nicht erreichbar, wenn Sie ihn brauchen. Drucken Sie ihn deshalb aus. Ein Exemplar gehört an den Empfang oder in das Sekretariat, eines zur Geschäftsführung und eines zu der Person, die den Plan verantwortet.

Der Plan muss nicht perfekt sein. Eine Seite mit den richtigen Telefonnummern hilft im Ernstfall mehr als ein Handbuch, das nie fertig wird. Beginnen Sie mit den drei Teilen unten und ergänzen Sie den Rest nach und nach.

Die Vorlage: drei Teile

Diese Gliederung reicht für die meisten Büros, Kanzleien und Praxen.

Kontakte

  • Notfallverantwortliche und Vertretung
  • IT-Dienstleister mit Notfallnummer
  • Internetanbieter mit Kundennummer
  • Hotlines der Fachsoftware
  • Datenschutzbeauftragte, Versicherung, Polizei

Sofortmaßnahmen

  • Verdacht auf Schadsoftware
  • Server ausgefallen
  • Internet ausgefallen
  • Zugangsdaten preisgegeben
  • Gerät verloren oder gestohlen

Wiederanlauf

  • Liste der wichtigsten Systeme
  • wie lange jedes ausfallen darf
  • Reihenfolge beim Hochfahren
  • wo die Datensicherungen liegen
  • Notbetrieb ohne IT

Teil 1: Wer wird angerufen?

Benennen Sie eine verantwortliche Person und eine Vertretung. Diese Person entscheidet im Notfall, ob Geräte vom Netz genommen werden, wer informiert wird und ob die Polizei eingeschaltet wird. Ohne diese Festlegung diskutieren im Ernstfall mehrere Leute gleichzeitig.

Notieren Sie zu jedem Kontakt Telefonnummer, Kundennummer und Vertragsnummer. Bei einem Internetausfall fragt die Hotline des Anbieters zuerst danach.

  • Ihr IT-Dienstleister, mit Nummer für Notfälle außerhalb der Servicezeiten
  • Internet- und Telefonanbieter, Störungsnummer
  • Hersteller oder Händler der Fachsoftware, zum Beispiel DATEV oder Praxissoftware
  • Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihr Datenschutzbeauftragter
  • Cyberversicherung, falls vorhanden, mit Schadennummer
  • Bei Cyberangriffen: Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamts Berlin

Teil 2: Sofortmaßnahmen nach Art der Störung

Schreiben Sie für jede typische Störung drei bis fünf Schritte auf, die jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ohne IT-Kenntnisse ausführen kann. Weitere Hinweise für die ersten Minuten finden Sie auf unserer Seite zum IT-Notdienst.

  • Verdacht auf Schadsoftware: Gerät vom Netzwerk trennen (LAN-Kabel ziehen, WLAN aus), nicht ausschalten, externe Backup-Festplatten abziehen, Bildschirm fotografieren, IT-Dienstleister anrufen
  • Server ausgefallen: nicht mehrfach neu starten, Fehlermeldung notieren, Stromversorgung prüfen, IT-Dienstleister anrufen
  • Internet ausgefallen: Router auf Strom und Kontrollleuchten prüfen, Störungsmeldung des Anbieters prüfen, für dringende Arbeit den Hotspot eines Diensthandys nutzen
  • Zugangsdaten preisgegeben: Passwort sofort ändern, IT-Dienstleister informieren, damit alle angemeldeten Sitzungen beendet werden
  • Gerät verloren: sofort melden, damit das Konto gesperrt und das Gerät aus der Ferne gesperrt oder gelöscht werden kann

Teil 3: Wiederanlauf und Notbetrieb

Listen Sie Ihre wichtigsten Systeme auf und schreiben Sie dazu, wie lange Sie ohne sie arbeiten können: eine Stunde, einen Tag, eine Woche. Daraus ergibt sich die Reihenfolge beim Wiederanlauf, zum Beispiel Internet und Netzwerk, dann Server und Anmeldung, dann E-Mail und Fachsoftware.

Halten Sie fest, wo die Datensicherungen liegen, wer sie wiederherstellen kann und wann das zuletzt getestet wurde. Eine Sicherung, deren Wiederherstellung nie geprüft wurde, ist im Notfall ein Risiko. Wie eine belastbare Sicherung aufgebaut ist, beschreiben wir unter Datensicherung & Backup.

Planen Sie außerdem einen Notbetrieb: Telefone auf Mobilgeräte umleiten, Termine und wichtige Kontakte als ausgedruckte Liste bereithalten, Papierformulare für die Aufnahme von Aufträgen.

Meldepflichten nicht vergessen

Sind bei einem Vorfall personenbezogene Daten betroffen, muss das Unternehmen den Vorfall in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzaufsicht melden, in Berlin der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Schreiben Sie diese Frist in den Plan, damit sie im Trubel nicht untergeht. Bei der Einschätzung helfen Fachleute aus dem Datenschutz.

Auch Versicherungen verlangen meist eine unverzügliche Meldung. Unternehmen, die unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fallen, haben zusätzlich Meldepflichten gegenüber dem BSI. Ob das auf Sie zutrifft, erklären wir im Ratgeber NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?

So bleibt der IT-Notfallplan aktuell

Ein Plan hilft nur, wenn die Nummern stimmen und alle wissen, wo er liegt.

Erstellen

Füllen Sie die drei Teile gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister aus, der Ihre Systeme und Backups kennt.

Verteilen

Legen Sie ausgedruckte Exemplare an festen Orten ab und sagen Sie allen Mitarbeitenden, wo sie liegen.

Prüfen

Prüfen Sie den Plan einmal im Jahr und nach jeder größeren Änderung, etwa einem neuen Anbieter oder Server.

Üben

Spielen Sie einen Fall durch, zum Beispiel einen Serverausfall, und testen Sie dabei eine Wiederherstellung.

Häufige Fragen zum IT-Notfallplan

Was gehört in einen IT-Notfallplan?

Mindestens eine Kontaktliste mit Verantwortlichen, IT-Dienstleister und Anbietern, Sofortmaßnahmen für typische Störungen und eine Liste der wichtigsten Systeme mit der Reihenfolge für den Wiederanlauf. Dazu gehören Angaben, wo die Datensicherungen liegen, und ein Plan für den Notbetrieb.

Ist ein IT-Notfallplan für kleine Unternehmen Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle kleinen Unternehmen gibt es nicht. Unternehmen, die unter NIS2 fallen, müssen aber ein Krisenmanagement nachweisen, und Cyberversicherungen fragen häufig danach. Unabhängig davon verkürzt ein Plan jeden Ausfall.

Wo bewahre ich den IT-Notfallplan auf?

Ausgedruckt an mehreren festen Orten, zum Beispiel am Empfang und bei der Geschäftsführung. Eine Kopie zu Hause bei der verantwortlichen Person ist sinnvoll. Eine Datei auf dem Server reicht nicht, weil sie bei einem Ausfall nicht erreichbar ist.

Wie oft sollte der IT-Notfallplan aktualisiert werden?

Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert: neuer Internetanbieter, neuer Server, neue verantwortliche Person. Prüfen Sie dabei vor allem, ob alle Telefonnummern noch stimmen.

Wen rufe ich bei einem Cyberangriff in Berlin an?

Zuerst Ihren IT-Dienstleister, damit der Schaden begrenzt wird. Anzeige erstatten können Unternehmen bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamts Berlin. Sind personenbezogene Daten betroffen, beziehen Sie Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten ein.

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